Die Datenschutzbeauftragten unterstützen das Landratsamt Landkreis Leipzig bei der Ausführung des Datenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Planung, Einführung und Anwendung von Verfahren, mit denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, zu überwachen,
  • die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz und den besonderen Erfordernissen des Datenschutzes in ihrem Tätigkeitsbereich vertraut zu machen,
  • das Verzeichnis automatisierter Verarbeitungsverfahren zu führen und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen
  • auf Antrag im Einzelfall jedermann Auskunft über die Angaben nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) zu erteilen. Hiervon sind ausgenommen die Verzeichnisse der in § 18 Abs. 7 (SächsDSG) genannten Stellen. § 18 (SächsDSG) bleibt unberührt.
  • in Vorabkontrollen die in der Behörde vorgesehenen automatisierten Abrufverfahren beziehungsweise Verfahren zu prüfen in den personenebezogene Daten verarbeitet werden

Die Datenschutzbeauftragten sind, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit, zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener und Beschäftigter, die sich an sie gewandt haben, sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese Personen zulassen, verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit die Betroffenen oder Beschäftigten sie von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbunden haben.

Information des sächsischen Datenschutzbeauftragten finden Sie hier