Beschreibung

Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung und Erreichen des 15. Lebensjahres wird als Nachweis der Fahrberechtigung eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung ist auf das Hoheitsgebiet der am Modellprojekt teilnehmenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschränkt. Die Prüfungsbescheinigung ist nur mit einem amtlichen Lichtbilddokument gültig.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Teilnahme „AM mit 15 Jahren" unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom herkömmlichen Antragsverfahren der Klasse AM mit 16 Jahren. Der Beginn der regulären Ausbildung in einer Fahrschule ist ab dem Alter von 14 ½ Jahren möglich. Für die Beantragung ist die zusätzliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten „AM15“ erforderlich.

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige, aktuelle Personalausweis oder der Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung (nicht alter als 3 Monate) vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem PAuswG erst ab 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht besteht, aber die vorzeitige Antragstellung auf Ausstellung eines Personalausweises möglich ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PAuswG).

Erforderliche Unterlagen

Für alle Verfahren ist der förmliche Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Angabe zur Fahrschule, Prüforganisation, Prüfort mitzubringen (erhältlich bei der Fahrschule).

Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige, aktuelle Personalausweis oder der Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) mit vorzulegen.

Weitere Unterlagen für die Beantragung der Fahrerlaubnisklasse AM

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Kosten

  • ab 43,90 Euro
  • zusätzlich 5,10 Euro (im Fall eines Direktversandes des Führerscheines)

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Grimma

  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 Location
  • Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 Location