Lehrgang und Sachkundenachweis für Personen gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG)Nr. 1099/2009
Hinweise zum Ablauf und zur Anmeldung für einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach Tierschutz-Schlachtverordnung können Sie dem beiliegenden Dokument entnehmen. Des Weiteren finden Sie hier den Antrag für die Teilnahme.