Wir sind zuständig für folgende Vorgänge:

Grunderwerb im Zusammenhang mit geplanten Straßenbaumaßnahmen

  • Abschluss von Bauerlaubnisverträgen mit den Grundstücktseigentümern zur Herstellung des Baurechtes
  • Erstellung von Entschädigungsvereinbarung mit den Grundstückseigentümern (Kaufpreis richtet sich nach dem aktuellen Bodenwert des Gutachterausschusses)
  • Abschluss von Grundstückskaufverträgen (der Vertrag im Zusammenhang mit Grundvermögen bedarf der notariellen Form)

Abwicklung des sogenannten rückständigen Grunderwerbs

Rückständiger Grunderwerb liegt vor, wenn sich Privateigentum ganz oder teilweise auf Straßenland befinden. Die Fläche ist demnzufolge als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Das bedeutet, der tatsächliche Grenzverlauf laut Kataster stimmt nicht mit der Realnutzung überein. Dieser Tatbestand ist in den neuen Bundesländer sehr häufig gegeben. Vor dem 03.10.1990 bestand kein Zwang der Vermessung. Somit ist das Kataster zum Teil fehler- und lückenhaft. Der Vollzug des rückständigen Grunderwerbes erfolgt auf Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes. Der Ankaufspreis pro Quadtratmeter beträgt für den Straßenbaulasträger 20 % des aktuell, vorliegenden Bodenpreis der Umgebungsbebauung.

  • Abwicklung des rückständigen Grunderwerbs von Privatpersonen zur Bereinigung des Liegenschaftskataster
  • Abschluss von Grundstückskaufverträgen (der Vertrag im Zusammenhang mit Grundvermögen bedarf der notariellen Form)

Gewährung von Grunddienstbarkeiten an Grund- und Boden von Kreisstraßen

  • Prüfung der beantragten Grunddienstbarkeit auf Zulässigkeit. Sofern das Flurstück auf dem die Dienstbarkeit eingetragen werden soll eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, ist die grundbuchrechtliche Eintragung einer Grunddienstbarkeit nicht notwendig (zum Beispiel Geh- und Überfahrtrecht auf ein Privatgrundstück). Hier ist ein formloser Antrag auf Sondernutzung zu stellen (siehe Aufgabenbereich Sondernutzung)

Beantwortung von allgemeinen Grundstücksfragen entlang von Kreisstraßen

  • zur Bearbeitung von allgemeinen Fragen und Anliegen, stehen Ihnen gern die Mitarbeiter zur Verfügung

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