Daten zum Winterdienst und die Straßenmeistereien im Landkreis Leipzig

Die Tage werden allmählich kürzer- die Bäume verlieren Ihre Blätter. Manch einer möchte daran noch nicht denken- aber so langsam steht die Wintersaison in unserem Landkreis bevor.

„Was dem Skifahrer freut, ist dem Autofahrer sein Leid“

Um auch im diesjährigen Winter 2015/2016 möglichst für ein „rutschfreie“, flüssige Autofahrt und Sicherheit auf unserem Straßennetz im Landkreis Leipzig zu gewährleisten, sind die Kollegen der Straßenmeistereien im Einsatz. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Einblick geben, was unsere Mitarbeiter der vier Straßenmeistereien auf Ihren Winterdiensttouren tagtäglich leisten.

Organisation des Winterdienstes

In der Regel besteht ein 2-Schichtsystem, welches im Extremfall in Abhängigkeit mit Informationen und Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst auf ein 3-Schichtsystem ausgedehnt werden kann. Detaillierte Wetterberichte und Wetterwarnungen gehen direkt an die Straßenmeisterei. Diese Vereinbarung mit dem Deutschen Wetterdienst hilft, Mensch und Technik optimal einzusetzen.

 Um dies realisieren zu können, verfügen die Straßenmeistereinen (SM) im Winterdienst folgende Fahrzeuge:

SM Borna

  • 10 Fahrzeuge, davon 6 eigene Fahrzeuge – 4 Fremdfahrzeuge

SM Großbothen

  • 11 Fahrzeuge, davon 5 eigene Fahrzeuge – 6 Fremdfahrzeuge

SM Wurzen

  • 11 Fahrzeuge, davon 5 eigene Fahrzeuge – 6 Fremdfahrzeuge

SM Zwenkau

  • 9 Fahrzeuge, davon 5 eigene Fahrzeuge – 4 Fremdfahrzeuge

Das dazu betreuende Straßennetz im Landkreis hat dabei eine stattliche Größe.

„Vom Kohrener Land bis ins Lossatal und von der Elsteraue bis ins Muldental“

Insgesamt handelt es sich um 1.189 km. Diese verteilen sich wie folgt:

  • Bundesstraßen 256 km
  • Staatsstraßen 376 km
  • Kreisstraßen 557 km

Für einen kompletten Umlauf, das heißt um das gesamte Straßennetz des Landkreises Leipzig einmal komplett zu bedienen, werden mindestens 3,5 Stunden benötigt.

Geplant wird der Winterdienst anhand unterschiedlicher Dringlichkeitsstufen, die sich an der Verkehrsbelastung orientieren.Für Straßen in der Dringlichkeitsstufe A sollte die Befahrbarkeit bis 6.00 Uhr werktags und sonntags sowie feiertags gegen 8.00 Uhr gegeben sein. Die Straßenabschnitte mit den Dringlichkeitsstufen B und C sollten werktags ab 8.00 Uhr und sonntags bzw. feiertags ab 10.00 Uhr befahrbar sein.

Schwerpunkte und Problemlagen

Überwehungen von Straßen und Eisbildungen. Steigungen sind traditionell neuralgische Punkte aber auch Senken. Die Straßenmeister kennen ihr Gebiet gut und können die Lage auch einschätzen.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung des Winterdienstes sind in § 3 Absatz 3 des Bundesfernstraßengesetzes sowie im § 9 Absatz 2 Sächsisches Straßengesetz zu finden. Darin heißt es:

,,Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften die Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen“. Innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch obliegt der Winterdienst auf den Gehwegbereichen sowie den öffentlichen Straßen  den Gemeinden siehe § 51 Absatz 3 und Absatz 4 Sächsisches Straßengesetz.

Wir hoffen, dass wir Ihnen eine kleinen Einblick in den Ablauf des Winterdienstes geben konnten. Klar ist auch, dass die Streu- und Räumfahrzeuge nicht überall zugleich seinen können, so muss sich jeder Verkehrteilnehmer entsprechend der Witterrungsverhältnisse verhalten und seine Geschwindigkeit reduzieren. Es ist ein sehr stressiger und verantwortungsvoller Job, welchen die Kollegen bei Eis und Schnee abliefern um Ihnen eine sichere Fahrt auf unseren Straßen zu ermöglichen. Sie verdienen sich einen großen Respekt.

Wir wünschen Ihnen für die bevorstehende Wintermonate allseits eine gute Fahrt.