Wir sind zuständig für folgende Vörgänge:

  • Kontrolle der abgeschlossenen Tiefbaumaßnahmen auf eventuell auftretende Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches
  • Durchsetzung der Rechte auf Nacherfüllung gegenüber dem Auftragnehmer bei auftretenden Mängeln
  • Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung von beantragten Schwerlasttransporten innerhalb des Kreisstraßennetzes