Im Jahr 1837 begann im Königreich Sachsen die Vermessung und Kartierung zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems (Generalverordnung vom 07.01.1835). Die Aufnahme erfolgte innerhalb von 6 Jahren. Die daraus entstandenen Karten haben die Bezeichnung "Menselblatt".

Für jeden Flurbezirk wurde ein Flurbuch aufgestellt, welches die Flurstücke einer Flur (heute Gemarkung(PDF, 229 kB)) nach der Reihenfolge ihrer Flurstücksnummer enthält. Zusätzlich wurden für das Flurstück der Eigentümer, die Lage, die dazugehörige Flächengröße, die Nutzungsarten und festgelegten Steuereinheiten erfasst. Somit diente es als Grundlage für das Grundsteuerkataster. Dafür wurde hauptsächlich das Besitzstandsbuch aufgestellt. Hierin wurde für jeden Eigentümer ein sogenanntes Konto geführt. Auf diesem wurden alle Besitzstücke aufgelistet und die Gesamtsteuersumme nachgewiesen. Alle Veränderungen an den Besitzstücken (z. B. Zu- oder Abschreibungen, Formveränderungen) und Gebäuden (z. B. Abriss, Neu- oder Umbau) wurden in Nachträgen in den beiden Büchern parallel erfasst und die Steuer entsprechend geändert.

Im Königreich Preußen wurde ab 1861 mit dem Aufbau eines Grundsteuerkatasters begonnen. Diese Aufgabe musste bis 1865 erfüllt sein, da ab hier ein neues Grundsteuersystem eingeführt werden sollte. Wegen der Kürze der Zeit und der umfangreichen Aufgaben [es betraf alle sechs östlichen Provinzen (d. h. im Prinzip von Magdeburg bis Königsberg)] musste auf vorhandene Unterlagen zurückgegriffen werden, welche hauptsächlich aus Separationsverfahren (entspricht im Prinzip der sächsischen Zusammenlegung bzw. der heutigen Flurbereinigung) stammten. Es wurde eine Gemarkungsakte angelegt, in welcher die bisherigen Eigentumsverhältnisse [i. d. R. nach der Separation und dem Hypothekenbuch (Vorläufer des heutigen Grundbuches)] zusammengefasst wurden. Weiterhin wurden alle Veränderungen seit den vorhandenen Unterlagen erfasst. Es erfolgte die erstmalige Auflistung aller Flurstücke der Gemarkung (welche im Unterschied zu Sachsen weiter in Fluren unterteilt sein konnte) und der Auflistung nach den einzelnen Eigentümern. Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung wurden daraufhin die Grundsteuermutterrolle (für die Flurstücke), die Gebäudesteuermutterrolle (für die Gebäude) und das Artikelverzeichnis (entspricht dem Besitzstandsbuch in Sachsen) aufgestellt. Wie in Sachsen wurden alle Veränderungen als Nachträge in den drei Büchern fortgeführt.

Mit der Einrichtung des Einheitskatasters 1952 wurden alle historischen Bücher in das Liegenschaftsbuch zusammengeführt.

Muster Fortführungsriss nach 1991vergrößern Im Archiv des Vermessungsamtes werden unter dem Fachbegriff "Liegenschaftskatasterakten" alle Unterlagen und Akten aufbewahrt, die zur Überprüfung und Wiederherstellung eines jeden Grenzpunktes und zur Identifikation jedes einzelnen Flurstücks benötigt werden.

Die Festlegung und Herstellung von Grenzpunkten ist eine hoheitliche Aufgabe. Auf keinem Fall dürfen Sie einen Grenzstein ausgraben und neu setzen oder einen schief stehenden Grenzstein gerade rücken. Das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) bestimmt, dass Vermessungsmarken nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) eingebracht, in ihrer Lage verändert oder entfernt werden dürfen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldstrafen geahndet werden.

Online- Formulare

Online- Bestellformular für Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten

Antrag auf Recherche zur Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung und zu vermessungstechnischen Nachweisen

Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten

§ 6 SächsVermKatG

(1) Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer haben Vermessungs- und Grenzmarken sowie Einrichtungen zu deren Schutz oder Signalisierung auf ihren Flurstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden. Handlungen, die die Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen.

(2) Wer Vermessungs- oder Grenzmarken verändert, beschädigt, entfernt oder solches veranlasst, hat die Kosten für die Wiederherstellung einschließlich der erforderlichen Vermessungsarbeiten zu tragen. Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung oder Entfernung von Vermessungsmarken des Lage-, Höhen- und Schwerenetzes der Landesvermessung besteht, hat deren Sicherung oder Versetzung bei der oberen Vermessungsbehörde zu veranlassen. Der Freistaat Sachsen trägt die Kosten für die Versetzung und Sicherung dieser Vermessungsmarken. Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung oder Entfernung von Grenzmarken besteht, hat auf seine Kosten deren Sicherung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu veranlassen.

(3) Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.

(4) Eigentümer von Flurstücken und Inhaber grundstücksgleicher Rechte haben den Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auf Verlangen erforderliche Informationen für das Liegenschaftskataster, die Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen sowie zur Kostenerhebung nach diesem Gesetz zu übermitteln.

Ordnungswidrigkeiten

§ 27 SächsVermKatG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. unbefugt Katastervermessungen oder Abmarkungen vornimmt oder vorgibt, hierzu berechtigt zu sein,
  2. unbefugt Vermessungs- oder Grenzmarken einbringt, verändert, entfernt oder ihre Verwendbarkeit beeinträchtigt,
  3. für amtliche Vermessungsarbeiten errichtete Signale oder Schutzeinrichtungen unbefugt beseitigt oder verändert,
  4. unbefugt Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergibt oder
  5. bei der Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens nicht in der vorgeschriebenen Form auf die obere Vermessungsbehörde als Quelle hinweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit oder der Versuch einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 EUR geahndet werden. In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 5 können verbotswidrig hergestellte Gegenstände nach Maßgabe der §§ 22 und 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2571) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, eingezogen werden.

(3) Die obere Vermessungsbehörde ist zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist die zuständige obere Verwaltungsbehörde. Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten sind an diese Stelle zu richten.

Postanschrift

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
PF 10 02 44
01072 Dresden

Kontakt

T 0351 8283-0
F 0351 8283-6110
poststelle@geosn.sachsen.de

Nutzungsbedingungen zur Bereitstellung von Präsentationsausgaben aus den Liegenschaftskatasterakten nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten

Unterlagen des Zahlennachweises

Muster Fortführungsriss vor 1991

 

  • Urhandriss (U)
  • Bezirkssteuerinspektion (BSI)
  • Neumessungsriss (N)
  • Bahnriss (D)
  • Bodenreformriss (B)
  • Beiblatt (A)
  • Gebäuderiss (G)
  • Fortführungsriss bis 30.04.1994 (F)
  • Fortführungsriss ab 01.05.1994 mit Punktinformationen für Grenzpunkte und Gebäudepunkte im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33 (R)
  • Karten mit Zahlenangaben (P)
  • sonstige Unterlagen (S)
  • Rezess (E)

Formate

  • darstellender Teil analog (Papier), oder als elektronisches Dokument

  • Punktinformationen für Grenzpunkte und Gebäudepunkte analog (Papier), Druckdatei (PDF), oder Replikation als NAS "Bestandsdatenauszug Punktinformation"

Muster Koordinatenverzeichnisvergrößern

Unterlagen des Punktnachweises

Muster AP - Festlegungsriß
  • Aufnahmepunkt (AP)
    AP-Festlegungsriss und Punktinformation im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
  • AP-Übersicht

Formate

  • analog (Papier), Druckdatei (PDF), oder Replikation als NAS "Bestandsdatenauszug Punktinformation"

Info: Festpunkte der Grundlagenvermessung (Raumbezugsfestpunkte (TP), Höhenfestpunkte (HP), SAPOS und Schwerefestpunkte) sind beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) erhältlich.

Unterlagen des graphischen Nachweises

Karte der Steueraufnahme Urkarten sächsisches und preußisches Kataster
  • Karten der Steueraufnahme (Menselblätter, USM)
  • Urkarte (USU)
  • Flurkarte
  • Flurkartendoppelstück (USD)
  • Neumessungskarte (USN, UPN)
  • Bodenreformkarte (USB)
  • Zusammenlegungskarten (Broullionkarte, USZ)
  • Separationskarte (Broullionkarte, UPS)
  • Reinkarte (USR)
  • Urkarte (Gemarkungskarte, UPU)
  • Gemarkungsreinkarte (UPR)
  • Ergänzungskarte (UPE)
  • Planblätter (UPP)

Historische Katasterkarten

  • Nutzungsgrundkarte (HKN)
  • Kartonflurkarte (HKK)
  • Transparente Originale (HKT)

Sonderkarten

  • Forstkarte (SKF)
  • Rittergutskarte (SKR)
  • Sonderkartierung (SKS)

Formate

  • analog (Papier), oder als elektronisches Dokument

Unterlagen des früheren Buchwerkes

Flurbuchcroquis Bücher sächsisches und preußisches Kataster
  • Flurbuchcroquis (Karte zum Flurbuch)
  • Flurbuch (BSF)
  • Nachträge zum Flurbuch (BSFN)
  • Besitzstandsbuch (BSB)
  • Nachträge zum Besitzstandsbuch (BSBN)
  • Alpabtisches Namensverzeichnis
  • Grundsteuer- Mutterrolle (BPM) ab 1864 - 1952 (Preußisches Grundsteuerkataster - Aufbewahrung beim Landesarchiv Merseburg)
  • Gebäudebuch

Bücher zum Einheitskataster

  • Flurbuch
  • Nachträge zum Flurbuch
  • Eigentümer- und Miteigentümerverzeichnis

Formate

  • analog (Papier), oder als elektronisches Dokument

Unterlagen aus den Fortführungsakten

Muster Fortführungsnachweis (FN)
  • Fortführungsnachweis (FN) ab dem 09.03.2003
  • Veränderungsnachweis (VN) oder vergleichbare Unterlagen, vor dem 09.09.2003
  • Karten zum Fortführungsnachweis (FN) bzw. Veränderungsnachweis (VN)

Formate

 

Gebühren

Gebühr für die Übermittlung von Daten aus den Liegenschaftskatasterakten, ausgenommen Fortführungsnachweise (FN).

Format Papier elektronisches Dokument (z.B. JPEG, PDF)
bis einschließlich DIN A3 20,00 EUR* 15,00 EUR
größer als DIN A3 bis DIN A0 40,00 EUR* 15,00 EUR
Gebühren je zugrunde liegendes Blatt

Gebühr für Fortführungsnachweise (FN) in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF).

Gebühr
2,00 EUR je zugrunde liegendes Blatt (Mindestgebühr 20,00 EUR)

Gebühr für den Einzelnachweis zu Aufnahmepunkten (AP-Festlegungsriss) in analoger Form*, oder als elektronisches Dokument (JPEG).

Anzahl Gebühr
je Aufnahmepunkt 15,00 EUR

Gebühr für die Übermittlung von Punktinformationen (Koordinaten) im Koordinatenreferenzsystem ETRS89_UTM33
als Präsentationsausgabe in gedruckter Form* oder als elektronisches Dokument (PDF)

Art Anzahl Gebühr
Grenzpunkt, Gebäudepunkt, Aufnahmepunkt je Punkt 1,00 EUR (Mindestgebühr 20,00 EUR)

* zuzüglich Porto und Verpackung

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Kontakt

T 03433 241-1401
F 03437 984-7097
M vermessungsamt@lk-l.de

Zu beachtende Rechtsgrundlagen

 

Aktuelle und historische Gemarkungen im Landkreis Leipzig

Albersdorf , Albrechtshain , Altdorf , Altenbach , Altengroitzsch , Altenhain , Alter Ottenhain , Altmörbitz , Altstadt Borna , Ammelshain , Apelt , Audigast , Auenhain , Auligk , Bach , Bad Lausick , Bahren , Ballendorf , Beiersdorf , Belgershain , Benndorf , Bennewitz , Bergisdorf , Bernbruch , Berndorf , Beucha (b. Bad Lausick) , Beucha (b. Brandis) , Blumroda , Bockwitz , Böhlen (b. Leipzig) , Böhlen (b. Grimma) , Böhlitz (b. Mutzschen) , Böhlitz (b. Thallwitz) , Borna , Borsdorf , Brandis , Braußwig , Breitingen , Breunsdorf , Bröhsen , Brösen , Bruchheim , Bubendorf , Buchheim , Burkartshain , Cämmerei , Canitz , Cannewitz , Carsdorf , Colditz , Collmen (b. Colditz) , Collmen (b. Thallwitz) , Cöllnitz , Commichau , Cospuden , Costewitz , Cröbern , Cunnersdorf , Dahlitzsch , Dechwitz , Deditz , Dehnitz , Denkwitz , Deuben , Deutzen , Dittmannsdorf , Döben , Dögnitz , Döhlen , Dölitzsch , Dolsenhain , Dorna , Dornreichenbach , Draschwitz , Dreiskau , Droßdorf , Droßkau , Dürrweitzschen , Ebersbach , Eicha , Elbisbach , Elstertrebnitz , Erdmannshain , Erlbach , Erlln , Eschefeld , Espenhain , Etzoldshain , Eula , Eulau , Eythra , Falkenhain , Flößberg , Förstgen , Frankenheim , Frauendorf (b. Grimma) , Frauendorf (b. Frohburg) , Frauwalde , Fremdiswalde , Frohburg , Fuchshain , Gärnitz , Gaschwitz , Gastewitz , Gatzen , Gaulis , Gautzsch , Geithain , Gerichshain , Geschwitz , Gestewitz , Glasten , Gnandorf , Gnandstein , Göhren , Göhrenz , Göltzschen , Golzern , Gornewitz , Görnitz , Göttwitz , Grechwitz , Greifenhain , Greitschütz , Grethen , Grimma , Groitzsch , Großbardau , Großbothen , Großbuch , Großdalzig , Großdeuben , Großhermsdorf , Großlehna Flur 1 , Großlehna Flur 2 , Großlehna Flur 3 , Großlehna Flur 4 , Großlehna Flur 5 , Großlehna Flur 6 , Großlehna Flur 7 , Großlehna Flur 8 , Großpösna , Großpötzschau , Großprießligk , Großstädteln , Großsteinberg , Großstolpen , Großstorkwitz , Großwischstauden , Großzössen , Großzschepa , Grottewitz , Grubnitz , Gruna , Güldengossa , Hagenest , Hain , Hainichen , Harth , Hartmannsdorf , Haubitz (b. Borna) , Haubitz (b. Grimma) , Hausdorf , Heinersdorf , Hemmendorf , Hermsdorf , Heuersdorf , Heyda , Höfgen , Hohburg , Hohendorf , Hohnbach , Hohnstädt , Hopfgarten , Imnitz , Jahnshain , Jeesewitz , Kaditzsch , Käferhain , Kahnsdorf , Kaltenborn , Keiselwitz , Kesselshain , Kieritzsch , Kitzen Flur 1 , Kitzen Flur 2 , Kitzen Flur 3 , Kitzen Flur 4 , Kitzen Flur 5 , Kitzen Flur 6 , Kitzen Flur 7 , Kitzen Flur 8 , Kitzen Flur 9 , Kitzen Flur 10 , Kitzen Flur 11 , Kitzscher , Kleinbardau , Kleinbothen , Kleindalzig , Kleinhermsdorf , Kleinpötzschau , Kleinprießligk , Kleinsteinberg , Kleinstolpen , Kleinstorkwitz , Kleinwischstauden , Kleinzössen , Kleinzschepa , Klinga , Kobschütz , Köhra , Kohren-Flur , Kohren-Stadt , Kolka , Kollau , Köllmichen , Koltzschen , Kömmlitz , Körlitz , Kössern , Kotzschbar , Kreudnitz , Kuckeland , Kühnitzsch , Kühren , Kulkwitz , Langenhain , Lastau , Lauterbach , Leipen , Leipnitz , Leisenau , Leulitz , Linda , Lindennaundorf , Lippendorf , Löbnitz-Bennewitz , Löbschütz (b. Grimma) , Löbschütz (b. Zwenkau) , Lobstädt , Lossa , Lübschütz , Lüptitz , Maaschwitz , Machern , Magdeborn , Maltitz , Mark Ottendorf , Mark Schönstädt , Mark Zöllsdorf , Markkleeberg , Markranstädt , Mausitz , Medewitzsch , Meltewitz , Merschwitz , Methewitz , Meusdorf , Meuselwitz , Michelwitz , Mölbis , Möseln , Motterwitz , Muckern , Müglenz , Mühlbach , Muschau , Mutzschen , Narsdorf , Nauberg , Nauenhain , Naundorf , Naunhof , Nehmitz , Neichen , Nemt , Nenkersdorf , Nepperwitz , Nerchau , Neuer Ottenhain , Neukieritzsch , Neukirchen , Neunitz , Niederfrankenhain , Niedergräfenhain , Niederpickenhain , Nischwitz , Nitzschka , Nöthnitz , Oberfrankenhain , Oberholz , Oberpickenhain , Obertitz , Oderwitz , Oellschütz , Oelschütz , Oelzschau , Oetzsch , Ossa , Ostrau , Otterwisch , Panitzsch , Papsdorf , Pauschwitz , Pausitz , Pautzsch , Pegau , Peres , Piegel , Plagwitz , Podelwitz , Pödelwitz , Pöhsig , Poischwitz , Polenz , Pomßen , Prießnitz , Priesteblich , Probstdeuben , Prödel , Prösitz , Püchau , Pulgar , Pürsten , Pyrna , Quesitz , Ragewitz , Ramsdorf , Räpitz Flur 1 , Räpitz Flur 2 , Räpitz Flur 3 , Räpitz Flur 4 , Räpitz Flur 5 , Räpitz Flur 6 , Räpitz Flur 7 , Räpitz Flur 8 , Räpitz Flur 9 , Räpitz Flur 10 , Raschütz , Rathendorf , Raupenhain , Regis (Stadt) , Regis (Flur) , Reichersdorf , Röcknitz , Roda , Roda , Rödgen , Rohrbach , Roitzsch , Rötha , Rothersdorf , Röthigen , Rüben , Rüdigsdorf , Rüssen , Rüssener Großaue , Saasdorf , Sachsendorf , Sahlis , Schaddel , Scheidens Flur 1 , Scheidens Flur 2 , Scheidens Flur 3 , Scheidens Flur 4 , Scheidens Flur 5 , Scheidens Flur 6 , Scheidens Flur 7 , Scheidens Flur 8 , Schkorlopp Flur 1 , Schkorlopp Flur 2 , Schkorlopp Flur 3 , Schkorlopp Flur 4 , Schkorlopp Flur 5 , Schkortitz , Schleenhain , Schmölen , Schmorditz , Schnaudertrebnitz , Schönau , Schönbach , Seebenisch , Seelingstädt , Seidewitz , Seifersdorf , Seifertshain , Serka , Sermuth , Skoplau , Staudnitz , Steinbach , Stockheim , Stöhna , Stöntzsch , Störmthal , Streitwald , Streuben , Syhra , Tanndorf , Tannewitz , Tautenhain , Tellschütz , Terpitz , Terpitzsch , Thallwitz , Thammenhain , Theusdorf , Thierbach , Thierbaum , Thräna , Threna , Thronitz Flur 1 , Thronitz Flur 2 , Thronitz Flur 3 , Thronitz Flur 4 , Thumirnicht , Thümmlitz , Thümmlitzwald , Trachenau , Trages , Trautzschen , Trebelshain , Treben , Trebishain , Trebsen , Trebsener Holz , Treppendorf , Voigtshain , Wachau , Wagelwitz , Walditz , Walzig , Watzschwitz , Wednig , Weideroda , Wenigossa , Wetteritz , Wickershain , Wiederau , Wildenhain , Witznitz , Wolfshain , Wolftitz , Würschwitz , Wurzen , Wüst - Eckartsberg Sahliser Anteil , Wüst - Eckartsberg Syhraer Anteil , Wüstenhain , Wüst - Kaisershain , Wüstungsstein , Wyhra , Zaschwitz , Zauschwitz , Zedtlitz , Zeititz , Zeschwitz , Zeunitz , Zitzschen Flur 1 , Zitzschen Flur 2 , Zitzschen Flur 3 , Zitzschen Flur 4 , Zöbigker , Zöhda , Zollwitz , Zöpen , Zschadraß , Zschagast , Zschetzsch , Zschirla , Zschoppach , Zschorna , Zugabe Rötha , Zweenfurth , Zwenkau , Zwochau

Gemarkungsnamen historisch: Abtei , Abtsdorf , Altmannsdorf , Altranstädt , Altwitznitz , Bardau , Berntschicz , Birkenhof , Bocka , Bosengröba , Bothen , Breiter Rain , Buch , Burgberg , Chrasitz , Cossa , Crossen , Crostewitz , Curtswald , Dalzig , Debitzdeuben , Domsen , Eisdorf , Eppenhain , Erlenhäuser , Eulenberg , Gaudichsroda , Goldener Pflug , Gräfenhain , Gröba , Großschkorlopp , Großsermuth , Halendorf , Haulwitz , Heringsdorf , Hohenlohe , Kapsdorf , Kleeberg , Kleineschefeld , Kleinlehna , Kleinoderwitz , Kleinpomßen , Kleinschkorlopp , Kleinsermuth , Kleinstädteln , Knatewitz , Kollmen , Kornhag , Kornhain , Kötteritzsch , Kötzschwitz , Lausen , Lehna , Leipziger Universitäts - Oberholz , Lindhardt , Löben , Löschütz , Mark Clade , Mark Drehsa , Mark Göhrendorf , Mark Kölsdorf , Mark Krummlampertswalde , Mark Lautzschen , Mark Mehlis oder Mehlitz , Mark Nippritz , Mark Rosendorf , Mark Selnitz oder Söllnitz , Mark Stolpen , Mark Tauchnitz , Mark Trogau oder Trojau , Mark Wehrbruch , Maschwitz , Meyhen , Miertzsch , Muckershausen , Netirsdorf , Neue Mühle , Neuhof , Neumuckershausen , Neuweißenborn , Niederschmölen , Nimbschen , Obernitzschka , Pflug , Plateka , Podschütz , Ponsen , Poppitz , Posthausen , Pötzschau , Prießligk , Ranstädt , Ranstädter Mark , Rischitz , Rodersdorf , Ruppersdorf , Schkeitbar , Schkölen , Scoplau , Scorditz , Seegel , Seiferitz , Sestewitz , Sittel , Spahnsdorf , Stein , Steinberg , Storkwitz , Tanzberg , Tauchnitzmark , Thecka oder Theka , Thesau , Theschmar , Timmlitzwald , Torna , Trebisdorf , Trojan oder Trojau , Tümmelwitz oder Tummelwitz , Unternitzschka , Vierteln , Vorwerk Kornhain , Waldbardau , Wäldgen , Waldsteinberg , Wasewitz , Wenigborn , Wenigglasten , Wenigmachern , Werben , Wicker , Wischstauden , Zehmen

Mitarbeiter

Borna

  • Michael Schmidtmann Geschäftsstelle / Service / Verkauf SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 4 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1414 Fax:03437 984-7097 Location
  • Kay Fuhrmann Geschäftsstelle / Service / Verkauf SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 4 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1412 Fax:03437 984-7097 Location
  • Andrea Hock Geschäftsstelle / Service / Verkauf SG 2 Datenbereitstellung und DatenerhebungZimmer: 4 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1471 Fax:03437 984-7097 Location

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