Du möchtest einen Blick hinter die Kulissen werfen? Kein Problem!

Der Landkreis Leipzig ermöglicht mehrwöchige Praktika in den verschiedenen Ämtern und Straßenmeistereien des Landkreises.

Folgende Praktika kannst Du in unserer Behörde absolvieren:

  • Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums
  • freiwilliges Schülerpraktikum zur beruflichen Orientierung
  • Betriebspraktikum nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
  • Fachpraktikum im Rahmen einer Schulausbildung an einer Fachoberschule
  • Pflichtpraktikum während einer beruflichen Umschulungs- bzw. Weiterbildungsakademie
  • Freiwilliges Praktikum oder Schülerpraktikum in einer Straßenmeisterei

Was musst Du dafür tun?

Ganz einfach: Informiere Dich in unserem Organigramm, welcher Bereich Dich interessiert. Deine Bewerbung richtest Du zusammengefasst als PDF-Dokument per E-Mail direkt an die Amtsleitung des jeweiligen Amtes oder den Straßenmeister des entsprechenden Standortes. Dort wird dann geschaut, ob Dein Praktikum im gewünschten Zeitraum durchgeführt werden kann.

Zu Deiner Bewerbung gehören:

  • kurzes Bewerbungsschreiben mit Angabe des konkreten Praktikumszeitraumes
  • zu vermittelnde Praktikumsinhalte oder inhaltliche Schwerpunkte des Praktikums
  • tabellarischer Lebenslauf
  • wichtige Zeugnisse
  • ggf. Studienbescheinigung in Kopie
  • ggf. Praktikumsvertrag in mehrfacher Ausfertigung

Hinweis: Für bestimmte Einsätze (u. a. spezielle Bereiche im Gesundheitsamt, Jugendamt, Ausländeramt) ist zusätzlich der Nachweis auf Immunität gegen die jeweiligen Gefährdungsmöglichkeiten (z. B. gegen Hepatitis B) zu erbringen.

 

Deine Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zum Praktikum:

Josephine Sadowsky Sachbearbeiterin Ausbildung SG PersonalZimmer: 2.1.3 Stauffenbergstraße 4, Haus 2 04552 Borna Tel.:+4934332411116 Fax:+4934379847047 Location

 

Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Bewerber (m/w/d) mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Sie müssen als Zulassungsvoraussetzung bei nicht vorhandenem deutschen Schulabschluss zusätzlich die Anerkennung des Schulzeugnisses durch das Landesamt für Schule und Bildung und einen Nachweis über die kompetente Sprachverwendung Stufe C1 (weitere Informationen unter www.jugendmigrationsdienste.de) vorlegen.

Hinweise zum Datenschutz
Wir als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nehmen den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Auszubildenden (das schließt auch Bewerberinnen und Bewerber ein) sehr ernst. Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz sind wir zur Erfassung und Verarbeitung Deiner Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens für diese Stelle legitimiert. Die Verarbeitung dieser Bewerberdaten schließt auch deren Weitergabe an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Bewerberdaten werden während des Auswahlverfahrens gespeichert und nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Beachte in diesem Zusammenhang auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise.