Gesetzliche Grundlage

Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit des Landkreises, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern.

Gemäß § 40 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) hat der Landkreis als zuständige Forstbehörde darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach dem SächsWaldG oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen. Die Forstbehörde hat die Aufgabe, Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden. Verstößt ein Waldbesitzer gegen die Grundsätze der pfleglichen Bewirtschaftung des Waldes, so weist die Forstbehörde ihn auf die Mängel hin (forstaufsichtlicher Hinweis).

Bedienstete und Beauftragte der Forstbehörde sind befugt, zur Wahrnehmung der forstaufsichtlichen Aufgaben Grundstücke zu betreten und Waldwege zu befahren sowie Vermessungen, Bodenuntersuchungen und ähnliche Arbeiten durchzuführen.

Pflegliche Bewirtschaftung des Waldes

Gemäß § 18 SächsWaldG ist jeder Waldbesitzer nach Maßgabe seines Leistungsvermögens zur pfleglichen Bewirtschaftung seiner Waldbestände verpflichtet. Zur pfleglichen Bewirtschaftung des Waldes gehören insbesondere:

  • den Waldboden und die Bodenfruchtbarkeít zu erhalten oder zu verbessern,
  • naturnahe Wälder zu erhalten oder zu schaffen,
  • die notwendigen Maßnahmen der Kultur-, Jungwuchs-, Jungbestands- und Bestandespflege rechtzeitig und sachgemäß durchzuführen,
  • der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch Naturereignisse, Waldbrände, tierische und pflanzliche Forstschädlinge vorzubeugen,
  • tierische und pflanzliche Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen,
  • den Wald im erforderlichen Maße mit Waldwegen zu erschließen,
  • die wirtschaftlichen Maßnahmen schonend vorzunehmen,
  • bei der Bewirtschaftung des Waldes auf flächenhaft wirkende entwässernde Einrichtungen zu verzichten,
  • einen angemessenen Anteil von Totholz zu erhalten.

Ansprechpartner für den Waldbesitzer

Als Ansprechpartner zu grundsätzlichen Fragen der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung stehen Waldbesitzern die Mitarbeiter des Sachgebietes Forst im Umweltamt des Landkreises Leipzig zu Verfügung.

Zwecks darüber hinausgehender konkreter Beratung und Betreuung zur Bewirtschaftung von Einzelflächen wenden sich Waldbesitzer bitte an die zuständigen Revierleiter des Privat- und Körperschaftswaldes des Staatsbetriebes Sachsenforst in den Forstbezirken Leipzig bzw. Taura.

Mitarbeiter

Grimma

  • Andrea Klotzsch Sachbearbeiterin SG ForstZimmer: 215 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1966 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Anke Dietzsch Revierleiterin Leipzig Land SG ForstZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1962 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • N. N. Sachbearbeiter SG ForstZimmer: 213 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+493433241195 Fax:03437 - 9847096 Location
  • Susanne Tesche Revierleiterin Muldental SG ForstZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1968 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Udo Zimmermann Waldarbeiter SG ForstZimmer: 211 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1980 Fax:+49 3437 984 7096 Location