Das Jagdrecht regelt die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Gesetzliche Grundlagen des Jagdrechtes

Das Jagdrecht umfasst alle Rechtsquellen, die sich auf die Jagd beziehen. Dieses Recht ist nicht in einem Gesetz zusammengefasst. Einschlägige Vorschriften durchziehen die gesamte Rechtsordnung; zivilrechtlich ausgerichtete Normen stehen neben strafrechtlichen Regelungen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.

Zwei Gesetze regeln jedoch einen wesentlichen Abschnitt aus dem gesamten Jagdrecht. Dies sind das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Sächsische Jagdgesetz (SächsJagdG).

Aufgabengebiete der unteren Jagdbehörde

  • Erteilung, Widerruf, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung
  • Abrundungsmaßnahmen an Jagdbezirken
  • Prüfung von Jagdpachtverträgen
  • Durchführung der Jägerprüfung
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Genehmigung von Abschussplänen - Kontrolle des Erfüllungsstandes
  • Mitwirkung an Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jagdrecht
  • Gestattung von Jagdausübung in befriedeten Bezirken
  • Rechts- und Fachaufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Entgegennahme von Anzeigen über ersatzpflichtige Wildschäden
    Die Anzeige zur Geltendmachung eines Wildschadens hat unter Angabe der Eigentumsverhältnisse, der Bezeichnung und Lage des geschädigten Grundstückes sowie zum Wildschaden (Zeitpunkt des Schadens, betroffene Feldfrucht, Größe der betroffenen Fläche) landwirtschaftlich genutzten Flächen sofort nach Kenntnisnahme und bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, zu erfolgen.

Hinweis zu unseren Sprechzeiten

Änderung unserer Sprechzeiten ab 20.06.2024 in Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 125, 126)
jeder 1. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
jeder 3. Donnerstag im Monat: 08:30-12:00 und 13:30-16:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

ACHTUNG: Die Jagdbehörde ist vom 27.06.2024 bis 15.07.2024 nicht besetzt.

 

Mitarbeiter

Borna

  • Frau Weber Jagd SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3752 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location
  • Frau Wolf Jagd SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3753 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location