CITES - Überwachung des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - engl. Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora (CITES) - ist seit 1973 die völkerrechtliche Grundlage für den Schutz der gefährdeten Arten durch Kontrolle des internationalen Handels.

Im Landkreis Leipzig ist das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde die zuständige Behörde für den Vollzug der EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften, mit denen CITES in Deutschland umgesetzt wird.

Eine Liste aller besonders bzw. streng geschützten Arten finden Sie unter www.wisia.de.

Folgende Vorschriften sind gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) von Haltern und Händlern von Exemplaren geschützter Arten zu beachten:

Meldepflicht nach § 7 Abs. 2 BArtSchV

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten verkauft, erwirbt oder hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich den Erwerb, den Beginn der Haltung oder den Verkauf anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist auch jede Veränderung im Tierbestand (Schlupf, Nachzuchten, Tod usw.). Nutzen Sie dafür bitte das Anzeigeformular "Tierbestandsmeldung" (s. u.). Der Meldung sind die Legalitätsnachweise (Formular "Herkunftsbestätigung" (s. u.), Kopie der Einfuhrgenehmigung, Kopie der EU-Bescheinigung) beizulegen.

Kennzeichnungspflicht nach § 12 BArtSchV

Auf Grundlage europarechtlicher Regelungen und der BArtSchV ist die Kennzeichnung bestimmter geschützter Tierarten vorgeschrieben. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Erteilung artenschutzrechtlicher Bescheinigungen. Tiere der in Anlage 6 der BArtSchV aufgeführten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht.

Wenn die Kennzeichnung aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf einen vorher begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch das Landratsamt zugelassen werden.

Die Ausgabe von Ringen und Transpondern zur Kennzeichnung erfolgt gegenwärtig durch zwei zugelassene Verbände:

  • Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V., Postfach 11 10, 76707 Hambrücken
  • Wirtschaftsgemeinschaft zoologischer Fachbetriebe GmbH, Postfach 6164, 65051 Wiesbaden

Weitere Informationen zu CITES

Weitere Informationen zu CITES erhalten sie unter www.cites.org. Die europarechtlichen Vorschriften finden Sie unter www.eu-wildlifetrade.org.

Mitarbeiter

Grimma

  • Andreas Härtig SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 215 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1947 Fax:+49 3437 984 7096 Location

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