Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit als eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen ist für mich ein wichtiges Leitmotiv für meine ehrenamtliche Tätigkeit als Behindertenbeauftragte.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Vernetzung der Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihrem Wohnumfeld und ihrem Sozialraum, damit sie z.B. die Möglichkeit haben, Unterstützungen und Bildungs- und Kulturangebote vor Ort zu nutzen. Durch gemeinsame Begegnungen und durch das Miteinander können wir uns gegenseitig bereichern und wertschätzen.

Gesetzliche Grundlage für die Stärkung der Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ab dem1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe dieses Gesetzes in Kraft, wodurch die Eingliederungshilfe in den 2.Teil des SGB IX integriert wird.

Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Darin liegt einerseits eine große Chance, andererseits stellt sie für alle Beteiligten eine große Herausforderung mit Veränderungen und vielen notwendigen Umstellungen dar. Im Rahmen dieses weiteren Inklusionsprozesses möchte ich Sie gerne als ihr Ansprechpartner begleiten und unterstützen.

Weitere Aufgabengebiete meines Ehrenamtes sind:

  • • Vermittlung zwischen dem Anliegen der Menschen mit Behinderungen, ihrer Vereine und Verbände und der Verwaltung des Landkreises
    • Verbesserung der Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
    • Barrierefreiheit
    • Mitwirkung bei der kommunalen Behindertenplanung
    • Öffentlichkeitsarbeit sowie die Mitwirkung in öffentlichen Gremien
    • Unterstützung der privaten und öffentlichen Träger sowie deren Abstimmung untereinander
    • barrierefreies Bauen
    • Vernetzung und Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen, Vereine und Verbände
    • Beratungs- und Informationsangebote

Ich möchte mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen für Ihre Anliegen suchen und mich bei den zuständigen Stellen für Sie einsetzen. Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen oder Anregungen an mich. Meine Erreichbarkeit können Sie ebenfalls dieser Seite entnehmen. Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

Gerne möchte ich Ihre Sorgen und Ihre Lebenssituationen kennenlernen. Deshalb habe ich einen Fragebogen entworfen. Auf Grundlage der Auswertungsergebnisse und der persönlichen Gespräche möchte ich mit Ihnen gemeinsam den Inklusionsprozess im Landkreis gestalten. Ich lade Sie hiermit herzlich ein, den Fragebogen(PDF, 53 kB)auszufüllen und ihn an die folgende Mailadresse: Behindertenbeauftragte@lk-l.de zurückzusenden.
Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Mitarbeit.

Ihre Anna Funke-Gradulewski

Sprechzeiten

Beratungen bzw. Sprechstunden finden nach Vereinbarung in Zimmer 405 in der Südstr. 80 in Grimma statt. Bitte verinbaren Sie einen Termin unter 0157 33 91 77 73. Vielen Dank.

Mitarbeiter

Grimma

  • Anna Funke-Gradulewski Beauftragte für Menschen mit Behinderung BeauftragteZimmer: 405 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03437 984 4104 Location

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