Die Anmeldung zur amtlichen Schlachttier- und/oder Fleischuntersuchung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung mindestens 3 Werktage vorab zu erfolgen.
Ihr Ansprechpartner für den jeweiligen Fleischhygienebezirk kann hier eingesehen werden:
Fleischhygienebezirke im Landkreis Leipzig