Die Anmeldung zur amtlichen Schlachttier- und/oder Fleischuntersuchung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung mindestens 3 Werktage vorab zu erfolgen.

Ihr Ansprechpartner für den jeweiligen Fleischhygienebezirk kann hier eingesehen werden:

Fleischhygienebezirke im Landkreis Leipzig

 

Dokumente