Mit der Verabschiedung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 durch den Deutschen Bundestag wurde die Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011 beschlossen. Gleichzeitig hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes verabschiedet.

Der Bundesfreiwilligendienst ist als Ausgleich für den zivilen Wehrersatzdienst gedacht.

Ziel des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist es, vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen und dabei zu helfen, die Lücke zu schließen, die das Auslaufen des Zivildienstes hinterlässt. Neu dabei ist, dass sich für den Bundesfreiwilligendienst Männer und Frauen aller Altersgruppen (ab 16 Jahre) nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bewerben können.

Vorteile des Bundefreiwilligendienstes

  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung während der Beschäftigungsdauer
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Wiedereinstiegsmöglichkeit aus der Arbeitslosigkeit
  • Möglichkeit einer beruflichen Neuorientierung
  • Qualifizierungsmaßnahmen während der Ausübung des Freiwilligendienstes
  • qualifiziertes schriftliches Zeugnis

Das Landratsamt Leipzig bietet jungen Menschen nach Beendigung der Schulpflicht sowie Frauen und Männern die Möglichkeit, bei der Förderung der behinderten Kinder und Jugendlichen an den Schulen für geistig Behinderte im Landkreis Leipzig tatkräftig Unterstützung zu leisten. Neben hoher Motivation für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen wird Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Flexibilität und Offenheit erwartet.

Für die Tätigkeit wird eine monatliche finanzielle Zuwendung gewährt. Zudem können Zuschüsse für Verpflegungskosten sowie zur Arbeitskleidung bewilligt werden.

Sollten Sie sich für eine Tätigkeit im Bundefreiwilligendienst interessieren, stehen Ihnen die Schulleiter bzw. die verantwortliche Mitarbeiterin im Kultusamt sehr gern zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie ebenfalls unter www.bafza.de sowie www.bundesfreiwilligendienst.de

Anfragen zum genauen Tätigkeitsbereich und Bewerbungen richten Sie bitte an einer der drei unten genannten Schulen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche des Landkreises Leipzig.

  • Robinienhof-Schule, Schule für geistig Behinderte, Pawlowstraße 2 in 04552 Borna, Schulleiter – Herr Zocher (Telefon: 03433-208661) schule-gb-borna@web.de
  • Waldschule, Schule für geistig Behinderte, An der Holzecke 10/11 in 04668 Grimma, Schulleiterin – Frau Mark (Telefon: 03437-945023) sl@waldschulegrimma.de
  • Brücke-Schule, Schule für geistig Behinderte, Am Gymnasium 1, 04808 Wurzen, Kommisarische Schulleiterin – Frau Gatnejewski (Telefon 03425-927740) FGB.Wurzen@t-online.de