Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung (Änderung) eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf der Planfeststellung. Wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (diese Prüfung erfolgt bei der Landesdirektion Leipzig) und die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist und alle sonstigen Rechtsinhaber zustimmen, kann bei der unteren Wasserbehörde ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen unter anderem die Offenlegung von Gräben, Gewässerumverlegungen, Umgestaltungen von Böschungen, Vergrößerungen der Wasserfläche, Begradigungen oder Rückführung von Gewässern in eine naturnahe Form.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der unteren Wasserbehörde wird empfohlen.

Mitarbeiter

Grimma

  • Matthias Gey SB Fachbereich Wasserbau SG Wasser/AbwasserZimmer: 227 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1921 Fax:+49 3437 984 7096 Location