Was ist Forstschutz, wozu dient er und wer darf was tun?

Forstschutz richtet sich in erster Linie auf die Abwehr von drohenden Gefahren für den Wald, seine Funktionen und seine Einrichtungen sowie auf die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 50 Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG)). Begrifflich wird der Forstschutz von der Forstaufsicht abgegrenzt. Handlungen, die das Schutzgut Wald gefährden und von Waldbesitzern auf ihrem Grundstück verübt werden, werden über die Aufgaben der Forstaufsichtvon der Behörde verfolgt. Handelt es sich um Dritte, die für die Gefährdung oder Störung im Wald verantwortlich sind, wird die Behörde im Rahmen des Forstschutzes tätig. Sogenannte Dritte sind hierbei Personen, welche weder in Pflichtausübung ihrer Diensttätigkeiten im Wald (z.B. Revierleiter, Polizei, beauftragte Unternehmer u.w.) noch als Eigentümer der betroffenen Waldfläche im Wald auftreten.

Der Forstschutz obliegt der unteren Forstbehörde. Sie beurteilt, ob es sich bei entsprechenden Handlungen um Ordnungswidrigkeiten nach dem SächsWaldG handelt und entscheidet über weitere Maßnahmen und eine Weiterleitung der Ordnungswidrigkeit an die zuständige Bußgeldstelle. Dies leitet gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Buß- / Verwarngeldverfahren) ein.

§ 52 SächsWaldG erläutert, welche Handlungen Ordnungswidrigkeitentatbestände darstellen.

Gegen das Sächsische Waldgesetz verstößt wer,

§ 11 im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald raucht, ein ungenehmigtes offenes Feuer oder Licht anzündet oder unterhält, glimmende oder brennende Gegenstände wegwirft oder unvorsichtig handhabt oder ein genehmigtes Feuer unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen lässt

§ 15 ohne besondere Befugnis gesperrte Waldflächen und -wege, Waldflächen und -wege während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz, Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten oder forstbetriebliche und jagdbetriebliche Einrichtungen betritt (u.a. eingezäunte Flächen, Hochsitze…)

ungenehmigt mit Motorfahrzeugen oder Fuhrwerken im Wald fährt oder parkt (zum Wald gehören auch sämtliche ihm dienende Flächen, wie nicht öffentliche Waldwege und Holzlagerplätze)

ungenehmigt im Wald zeltet

eine ungenehmigte, organisierte Veranstaltung durchführt (z.B. Volkswanderungen, Wintersportveranstaltungen…)

mit dem Rad außerhalb von Wegen und Straßen oder auf Sport- und Lehrpfaden oder Fußwegen fährt (z.B. das Fahren direkt durch den Waldbestand)

Einrichtungen im Wald beschädigt, zerstört oder verunreinigt (u.a. Sitzbänke, Infotafeln, Waldarbeiterschutzhütten…)

durch ungebührlichen Lärm die Lebensgemeinschaft Wald, die Bewirtschaftung des Waldes oder die Erholung anderer Waldbesucher stört (z.B. Missbrauch von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten)

§ 12 außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Reitwege reitet

§ 14 Waldfrüchte, Leseholz, Blumen, Kräuter, Pilze und Moose in über den eigenen Bedarf hinausgehenden Mengen entnimmt

§ 18 im Wald ohne Erlaubnis Gras nutzt, Vieh treibt, weidet oder weiden lässt, Bienenstöcke aufstellt, Harz nutzt oder eine andere Nebennutzung betreibt

Zäune, Vorrichtungen oder Zeichen die dem Schutz, der Absperrung oder Kennzeichnung bestimmter Flächen, Wege oder Walderzeugnissen dienen unbefugt öffnet, offen stehen lässt, beschädigt, unbrauchbar macht, entfernt, verändert oder anbringt; gleiches gilt für historische Grenz- oder Wegzeichen

Waldbäume oder -sträucher oder Teile davon unbefugt entnimmt, fällt, ausgräbt oder beschädigt

geerntete Walderzeugnisse unbefugt von ihrem Standort entfernt, ihre Stützen wegnimmt oder diese umwirft

das zur Bewässerung eines Waldgrundstückes dienende Wasser unbefugt ableitet, Gräben, Dämme oder andere Anlagen, die der Be- oder Entwässerung von Waldgrundstücken dienen, unbefugt verändert, beschädigt oder beseitigt (z.B. Umleiten oder Aufstauen eines Fließgewässers, wodurch eine nachteilige Wirkung für Waldgrundstücke eintritt)

Aufschüttungen oder Abgrabungen unbefugt vornimmt oder Bodenbestandteile, Steine, Mineralien oder ähnliches unbefugt entfernt

auf einem Waldgrundstück zurückgelassenes Arbeitsgerät missbräuchlich benutzt, beschädigt oder entfernt

genehmigte Maßnahmen oder Nutzungen nicht pfleglich ausübt oder mit einer Genehmigung verbundene Auflagen nicht befolgt

im Wald unbefugt Holz schleift

Über alle bestehenden Rechte der Öffentlichkeit im Wald hinaus, befindet sich jeder Wald im Eigentum. Dabei kann es sich um staatliches, körperschaftliches oder kommunales Eigentum handeln. In Sachsen befinden sich ca. 44 % des Waldes in privater Hand. Auch das sollte in gegenseitiger Rücksichtnahme bei der Erholungsnutzung sowie sämtlichen Handlungen im Wald beachtet werden.

Die untere Forstbehörde sowie die von ihr ernannten Forstschutzbeauftragten erfassen Ordnungswidrigkeiten im Wald. Aber nicht nur sie. Ordnungswidrigkeiten können von jedem zur Anzeige gebracht werden.

Hierfür kann und soll das unten bereitgestellte Formular zur Anzeige von Ordungswidrigkeiten nach SächsWaldG genutzt werden. So wird sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben zur Anzeige vorhanden sind und Ordnungswidrigkeiten einheitlich und sachlich korrekt beurteilt werden können. Zudem werden neue gesetzliche Sachverhalte stets aktuell auf diesem Formular eingepflegt. Das Formular kann heruntergeladen und ausgefüllt werden. Gemeinsam mit ggf. notwendigen Anlagen (Kartenausschnitt, Foto) kann es im Original abgegeben oder digital an umweltamt@lk-l.de verschickt werden.

Hinweise:

Im ersten Teil des Formulars sind die Angaben zur Ordnungswidrigkeit durch den Anzeigeerstatter einzutragen. Ist nicht genau klar, gegen welche Rechtsnorm die Ordnungswidrigkeit verstößt, können die Angaben unter den Punkten 4a und 4b auch frei bleiben.

Mitarbeiter

Grimma

  • Anke Dietzsch Revierleiterin Leipzig Land SG ForstZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1962 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • N. N. Sachbearbeiter SG ForstZimmer: 213 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+493433241195 Fax:03437 - 9847096 Location
  • Susanne Tesche Revierleiterin Muldental SG ForstZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1968 Fax:+49 3437 984 7096 Location

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