Aufgaben des Artenschutzes

Gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind wild lebende Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt zu schützen und zu pflegen. Der Artenschutz umfasst insbesondere:

  • den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen,
  • den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope lebender Tier- und Pflanzenarten sowie die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,
  • die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.

Schutzmaßnahmen für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

Auf der Grundlage des § 44 des BNatSchG bestehen in Deutschland besondere Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote für besonders bzw. streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Welche Tiere besonders oder streng geschützt sind, können Sie unter www.wisia.de finden.

Zugriffsverbote

Grundsätzlich ist es verboten, wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, sie an ihren Lebensstätten erheblich zu stören bzw. diese zu beschädigen oder zu zerstören. Dies gilt auch für Entwicklungsformen dieser Tiere (z. B. Eier, Puppen o. ä.) sowie für besonders geschützte Pflanzen.

Ausnahmen von den Zugriffsverboten

Unter bestimmten Voraussetzungen können auf der Grundlage der §§ 45 und 67 BNatSchG auf Antrag Ausnahmen von den Zugriffsverboten erteilt werden. Diese sind möglich bei Vorliegen des überwiegenden öffentlichen Interesses oder bei einer unzumutbaren Belastung einzelner Personen.

Besitz- und Vermarktungsverbote

In Deutschland ist es verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten. Weiterhin ist es verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern sowie zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden.

Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten

Abweichend von den Besitz- und Vermarktungsverboten ist es gemäß § 45 BNatSchG vorbehaltlich jagd- und fischereirechtlicher Vorschriften zulässig, sich tote Tiere der besonders geschützten Arten zum Zwecke der Forschung oder Lehre (z.B. für Schulen oder Museen) oder zu Präparationszwecken anzueignen. Für streng geschützte Tiere benötigen Sie dafür aber eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

Sollten Sie verletzte, kranke oder hilflose Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, finden, so können Sie diese gesund pflegen und wieder auswildern. Bei der Aufnahme streng geschützter Tiere müssen Sie die untere Naturschutzbehörde informieren. Das Gleiche gilt, wenn die Tiere nicht mehr ausgewildert werden können.

Für die Aufnahme und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wurde die Ökologische Station Borna-Birkenhain, Am Lerchenberg, 04552 Borna als Pflegestation für Tiere berufen. Sollten Sie also ein verletztes, krankes oder hilfloses Tier, das nicht dem Jagdrecht unterliegt, finden, können Sie sich an diese Station wenden (Telefon: 03433-741 150).

Mitarbeiter

Grimma

  • Andreas Härtig SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 215 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1947 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Bernd Heinke SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 227 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1941 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Magdalena Höhn SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 - 984 1940 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Claudia Langner SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 222 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1986 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Martin Loewe SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 211 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1987 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Joachim Quaas SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 214 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1944 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Annette Thieme SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 227 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1942 Fax:+49 3437 984 7096 Location