Eine Entledigung liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung oder einer Beseitigung zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.

Beseitigung von Abfällen

Gemäß § 10 und 28 KrWG sind Abfälle, die nicht verwertet werden, grundsätzlich umwelt- und gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Abfälle dürfen zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Ordnungswidrig handelt deshalb, wer entgegen § 28 KrWG vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle zur Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert. Wer Gegenstände wie z. Bsp. Hausmüll, Sperrmüll, Altreifen, Fahrzeuge, Bauschutt, Bodenaushub, Tierabfälle, pflanzliche Abfälle und anderes durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten oder Verbrennen beseitigt, kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR belangt werden.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sollte jedem Bürger ein Bedürfnis sein. Dafür stellt der Landkreis umfassende Entsorgungsmöglichkeiten bereit.
Weitere Informationen zu den Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis finden Sie auf der Internetseite der Kell GmbH.

Entsorgungspflicht des Landkreises

Der § 3 Abs. 4 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) verpflichtet den Landkreis zur Entsorgung von Abfällen, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück (Wald, Straßenränder, Felder, Wiesen usw.) abgelagert wurden. Dabei wird versucht, den Verursacher bzw. den Besitzer dieser Abfälle ausfindig zu machen und diesem die Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Hinweise zu möglichen illegalen Ablagerungen und ggf. zu deren Verursachern sowie Fragen zu Entsorgungsmöglichkeiten nehmen die genannten zuständigen Mitarbeiter gerne entgegen.

Mitarbeiter

Grimma

  • Nora Ast SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 317 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1959 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Andrea Naumann SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 316 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1978 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Simone Zuchantke SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 317 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1955 Fax:+49 3437 984 7096 Location