Grundsatz für den Umgang mit Asbest

In Deutschland besteht seit 1993 gemäß der Gefahrstoffverordnung für asbesthaltige Erzeugnisse ein generelles Herstellungs-, Verwendungs- und Expositionsverbot. Ausnahmen davon bestehen nur bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bereits verwendeten Produkten.

Bei noch funktionstüchtigen eingebauten Asbestzementprodukten, die für Dachdeckungen oder Fassadenbekleidungen verwendet wurden, ergibt sich keine Notwendigkeit des Austausches bzw. der Beschichtung der Asbestfaserbindung.

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Sollte der Abbruch oder die Sanierung eines Gebäudes, welches mit Asbestzementplatten errichtet wurde, erforderlich sein, ist auf eine möglichst staubarme Demontage zu achten. Für den Abbruch und die Sanierung asbesthaltiger Erzeugnisse sind grundsätzlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ zu beachten.

Gewerbliche Arbeiten dieser Art dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde besitzen.

Der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Leipzig, Abteilung 5 – Arbeitsschutz sind die beabsichtigten Maßnahmen vor Beginn der Abbruch- und Sanierungsarbeiten anzuzeigen:

- Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen

- Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung (Zulassung als Fachbetrieb)

Bei Fragen zum Problem „Asbest“ beraten sie auch gern die Mitarbeiter des Umweltamtes des LRA Landkreis Leipzig.

Mitarbeiter

Grimma

  • Nora Ast SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 317 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1959 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Kathrin Ballmann SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 321 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1958 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Andrea Naumann SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 316 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1978 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Peter Richter SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 313 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1957 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Simone Zuchantke SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 317 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1955 Fax:+49 3437 984 7096 Location